Zur Suspendierung eines Polizeibeamten der Oberbilker Polizeiwache und zu dem gegen den Beamten eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung erklärt Frank Laubenburg, Mitglied des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf:
Es ist vollkommen inakzeptabel, wenn die Düsseldorfer Polizei nun offenbar in eigener Sache als Hilfsbehörde der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft ermittelt. Die enge Verzahnung von Staatsanwaltschaft und Polizeibehörde sowie der Corpsgeist innerhalb der Polizei machen es erforderlich, dass die Ermittlungen nicht von den örtlichen Behörden geführt werden. Von daher ist es mehr als verwunderlich, dass die Düsseldorfer Polizei in ihrer gestrigen Pressmitteilung lediglich berichtet, dass „die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft und die Polizei“ gegen einen Polizeibeamten ermitteln, der einen Mann auf der Oberbilker Polizeiwache sexuell genötigt haben soll und die Ermittlungen offenbar nicht an eine andere Staatsanwaltschaft und Kreispolizeibehörde abgegeben wurde.
Das gilt umso mehr, weil auch die Gerüchte, es handele sich nicht um einen Einzelfall, ebenso untersucht werden müssen wie die Rolle der KollegInnen des suspendierten Beamten.