Zur fortgesetzten Weigerung der Landeshauptstadt Düsseldorf, die 1935 im Rahmen der „Arisierung“ jüdischen Vermögens in den Besitz der Landeshauptstadt Düsseldorf gelangten Gemälde „Pariser Wochentag“ und „Fruchtkorb an einer Eiche“ an die rechtmäßigen Eigentümer auszuhändigen, erklärt Frank Laubenburg, Mitglied des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf:
Zur Sitzung des Rates am Donnerstag, 11. Juli 2013, schlägt die Verwaltung nach jahrelangem Abwehren der Ansprüche auf Herausgabe der Gemälde in einer Vorlage zur Ratssitzung nun immerhin vor, die auf Bundesebene bestehende „Beratende Kommission“ einzuschalten, um die Rückgabeansprüche zu klären. Notwendig ist auch dies nicht, denn die Ansprüche der Erben auf Herausgabe sind klar und nachvollziehbar.
Daher beantrage ich zur Ratssitzung die Herausgabe zweier sich im Besitz der Stadt befindender Gemälde an die rechtmäßigen Erben. Es ist vollkommen eindeutig, dass diese Gemälde 1935 ausschließlich aufgrund der Verfolgung von Juden und Jüdinnen in den Besitz der Stadt gelangt sind. Seit Jahren weigert sich die Stadt allerdings, die Gemälde an die rechtmäßigen Erben herauszugeben und bedient sich dabei einer erbärmlichen Argumentation, die nationalsozialistische Verbrechen verschweigt und relativiert. Geradezu unerträglich zu lesen ist eine Vorlage des Kulturdezernenten Lohe zur Sitzung des Rates an diesem Donnerstag. So heißt es dort zu einem der Gemälde:
„Das Gemälde „Pariser Wochentag“ wurde im Juli 1935 von George Behrens an die Galerie Paffrath verkauft und von dieser im selben Monat an die Stadt Düsseldorf weiterverkauft. Seitdem befindet sich das Werk in der städtischen Sammlung.“
Mit keinem Wort wird in der Verwaltungsvorlage darauf eingegangen, dass Jüdinnen und Juden gezwungen wurden, sich von ihrem Eigentum zu trennen und dieses weit unter Wert zu „verkaufen“.